jahresabschluss

Wir erstellen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht sowie die steuerlichen Gewinnermittlungen oder Einnahme-Überschussrechnungen. Betroffen sind Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Vereine.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Bilanzierung und Jahresabschlusserstellung für Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen.

Die Beratung über die notwendigen Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten bei ihren handelsrechtlichen Jahresabschlüssen bieten wir an, ebenso wie die elektronische Meldung der Jahresabschlussdaten an das Unternehmensregister.

Der Jahresabschluss informiert Sie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ihres Unternehmens. Der Jahresabschluss ist Entscheidungsgrundlage für Gewinnausschüttungen oder Gewinnentnahmen.

Die Bilanz

Die Bilanz dient außerdem zur Information Ihrer Hausbank oder anderer Kreditgeber. Auf Wunsch erledigen wir für Sie die elektronische Meldung der Jahresabschlussinformationen per Digitalen Finanzbericht (DiFin) an Ihre Bank oder Sparkasse. Der Digitale Finanzbericht ist das elektronische Standardverfahren zur Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschussrechnungen.